Barrierefreiheit - Einführung

Öffentliche Verkehrsmittel und Gebäude sind längst behindertengerecht gestaltet, die Debatte um abgesenkte Bordsteine vergessen. Behindertengerechte Gehwege sind selbstverständlich im Straßenbild und nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer oder ältere Menschen möchten sie nicht mehr missen. Viele Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet, da es ihnen neue Möglichkeiten eröffnet, aktiver am öffentlichen Leben teilzunehmen und ihnen den Alltag erleichtern kann. Leider sind die Betroffenen oftmals Barrieren ausgesetzt, die sie daran hindern, an Informationen zu gelangen oder Online-Services in Anspruch zu nehmen.
Stand 30.05.2011

Inhaltsübersicht:

  1. Barrierefreiheit im Internet
  2. Nutzerorientierte Gestaltung

Barrierefreiheit im Internet

Ziel der [diːbaːweː]-Artikel ist es u.a., die wesentlichsten Kriterien herauszuarbeiten, die der Umsetzung barrierefreier Webseiten dienen und zu einem barrierefreien bzw. barrierearmen Webdesign führen. Hierbei sollen vor allem ergänzende Angaben innerhalb einer Website identifiziert werden, die Nutzern das Arbeiten mit dem Medium Internet erleichtern.

Tabellenbasierte Layouts, die Vermischung von Inhalt und Gestaltung sowie semantisch fehlerhafter Code sind wesentliche Merkmale der "traditionellen" Website, entstanden durch den Versuch, Webseiten als eine Erweiterung der Print-Medien zu sehen und auf eine pixelgenaue Darstellung für einen bestimmten Browser (meist den Microsoft Internet Explorer) ausgelegt.

Es sollen Standards und Richtlinien vorgestellt werden, deren Umsetzung Barrieren der traditionellen Website abbauen. Das Streben nach einer nutzerorientierten Gestaltung von elektronischen Informationen ist ein großer Schritt in Richtung barrierefreie Informationstechnik.

Das barrierefreie Gestalten von Webseiten ist einerseits für die Nutzergruppe der behinderten Menschen erforderlich, schafft andererseits jedoch auch beste Voraussetzungen für medienneutrales Publizieren auf kleinen Displays, Mobiltelefonen und zunehmend verbreiteten Zugangsarten in Zug, Auto oder Flugzeug.

Dimensionen der Barrierefreiheit

Am 01.05.2002 trat in Deutschland das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft. Barrierefreiheit ist nach BGG § 4 gegeben, wenn die Website von behinderten Menschen genutzt werden kann - wie im Allgemeinen üblich, auf einfache Art und Weise und ohne die Hilfe Anderer.

Barrierefreiheit ist unterteilbar in die fünf Dimensionen Standardkonformität, Zugänglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Verständlichkeit und Design.

Dimensionen der Barrierefreiheit

Bildbeschreibung "Dimensionen der Barrierefreiheit": Standardkonformität, Zugänglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Verständlichkeit und Design.

Standardkonformität

Die Standardkonformität, auch als Validität bezeichnet, bildet das Fundament für ein barrierefreies Umsetzen von Webseiten. Standardkonformität wird durch das Verwenden aktueller Technologien und die Trennung von Inhalt und Layout sichergestellt und garantiert eine plattformübergreifende und zukunftssichere Darstellung.

Zugänglichkeit

Unter Zugänglichkeit (engl. Accessibility) werden unterschiedliche Nutzergruppen und Nutzungskontexte berücksichtigt. Aufgabe ist es, das Informationsangebot für möglichst viele Benutzergruppen, also z.B. auch blinde, sehbehinderte oder motorisch eingeschränkte Menschen, zugänglich zu machen.

Gebrauchstauglichkeit

Gebrauchstauglichkeit (engl. Usability) beschreibt Aspekte wie nachvollziehbare Navigation, klare Orientierungshilfen und konsistente Nutzerführung.

Verständlichkeit

Die Dimension Verständlichkeit bezieht sich vor allem auf den inhaltlichen Aspekt und das Umsetzen in einfacher Sprache.

Design

Die oftmals unterschätzte Rolle des Design, inklusive der Gestaltung des Layout, und dem damit verbundenen Bilden der Struktur beschreibt die fünfte Dimension.

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Nutzerorientierte Gestaltung

Allen Nutzern werden äquivalente Inhalte zur Verfügung gestellt und vor allem die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder motorischen Behinderungen sowie von Personen, die im Umgang mit ihrem PC unsicher oder unerfahren sind, berücksichtigt.

Doch auch für Nutzer eines Text-Browser oder von mobilen Endgeräten (Handy, PDA) ist die barrierefreie Gestaltung von Webseiten von Vorteil.

Behinderungen

Der Mikrozensus ist die EU-weit größte Haushaltsbefragung und eine Mehrzweckstichprobe, die ausführliche Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung liefert. Die Beantwortung der Fragen zur Behinderung und Gesundheit ist freiwillig, 2003 haben 85% der Befragten Angaben zur Behinderung gemacht. Nach dem Ergebnis des Mikrozensus lebten im Mai 2003 in der Bundesrepublik Deutschland 8,4 Millionen amtlich anerkannte behinderte Menschen. Resultierend aus dem Ergebnis dieser Statistik ist im Durchschnitt jeder zehnte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland anerkannt behindert und diese Nutzergruppe somit nicht zu vernachlässigen.

Besonders hervorzuheben sind Sehbehinderungen, insbesondere die Blindheit, die schwerwiegendste Beeinträchtigung in Bezug auf das primär optisch zu erfassende Medium Web. Auch für Nutzer mit Sehschwächen oder Farbenblindheit ist die barrierefreie Gestaltung von Webseiten eine Grundvoraussetzung für das uneingeschränkte Nutzen der Inhalte. Nutzer mit ausgeprägter Sehschwäche sind bspw. auf das Anpassen der Schriftgröße an persönliche Bedürfnisse angewiesen, wobei sichergestellt werden muss, dass das Layout auch nach einem Vergrößern der Schrift nicht zerstört oder unleserlich ist. Für von Farbenblindheit betroffene Nutzer ist zu beachten, dass bei einer Graustufenbetrachtung die Webseite mit ausreichenden Kontrasten lesbar bleibt.

Auch Nutzer mit einer motorischen Behinderung können vor Problemen bei der Internetnutzung stehen. In Rücksicht auf diese Zielgruppe ist es besonders wichtig, Möglichkeiten der Tastatursteuerung anzubieten, so dass z.B. Navigationselemente mit Hilfe der Tastatur auswählbar sind.

Screenreader

Blinde und stark sehbehinderte Menschen stehen bei der Internetnutzung vor technischen Problemen. Sie benötigen einen sog. Screenreader, eine Software, die es ihnen ermöglicht, die Inhalte der Webseiten zu nutzen. Diese Software interpretiert Bildschirminformationen wie Texte, Grafiken oder den Bildschirmaufbau und gibt diese Informationen an Hilfsmittel weiter. Da blinde Nutzer Grafiken nicht optisch erfassen können, sollte für diese Nutzergruppe bspw. für jede Grafik eine alternative Bildbeschreibung hinterlegt werden, die dann von einem Screenreader alternativ zur Grafik weitergegeben werden kann.

Braillezeile

Ein Hilfsmittel, mit dem Blinde die vom Screenreader ausgelesenen Informationen ertasten können, ist die Braillezeile, bei der Stifte entsprechend den Buchstaben der Blindenschrift hochgedrückt werden. Die Grundform bilden sechs Punkte, die in zwei senkrechten Reihen zu je 3 Punkten nebeneinander angeordnet und so optimal ertastbar sind.

Sprachausgabe

Ein weiteres Hilfsmittel ist die Sprachausgabe, die den am Bildschirm sichtbaren Text, ausgelesen von einem Screenreader, akustisch wiedergibt. Für den Test der Sprachausgabe kann bspw. der Screenreader JAWS (externer Verweis: http://www.freedomsci.de/serv01.htm) mit integrierter Sprachausgabe genutzt werden, der bei Einsatz eines Windows-Betriebssystems alle gängigen Anwendungen unterstützt und den Zugang zum Internet ermöglicht.

Weiterführende Literatur:

Hellbusch, Jan Eric und Bühler, Christian (Herausgeber):
Buchdeckel Barrierefreies Webdesign
Barrierefreies Webdesign, Seite 7,
dpunkt-Verlag, Heidelberg, 1. Auflage 2005,
ISBN 3898642607
Bittner, Andreas K.:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Barrierefreiheit. Internet auf Krankenschein?,
http://goa2003.onlinejournalismus.de/praxis/barrierefreiheit.php, Onlinejournalismus,
Datei vom 11.01.2005
Bundesministerium der Justiz:
Symbol für 'Artikel im Portable Document Format (PDF) verfügbar'
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), Seite 1468,
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl, Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 28, Bonn, 30. April 2002
Dipl.-Volkswirt Pfaff, Heiko und Mitarbeiterinnen:
Zeitschriftendeckel Wirtschaft und Statistik Heft 10/2004
"Lebenslagen der behinderten Menschen, Ergebnis des Mikrozensus 2003",
in: Wirtschaft und Statistik, Heft 10/2004, Seite 1181, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2004, ISSN 0043-6143
Dipl. Inf. FH Richter, Thomas:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Barrierefreiheit - Webseiten für alle zugänglich machen,
http://www.lehrer-online.de/barrierefreiheit.php, Lehrer-Online,
Datei vom 03.03.2004
Freudenfeld, Michaela:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Blinde und Sehbehinderte am Computer,
http://www.bitvtest.de/infothek/artikel/lesen/hilfsmittel.html, Barrierefrei informieren und kommunizieren,
Datei vom 10.02.2003
Lenk, Volker:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Die Blindenschrift,
http://www.absv.de/blindenschrift/braille_info.html, Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V.,
Datei vom 01.11.2004

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