Funktionen einer Website

Zu den Standardfunktionen einer Website zählen die Startseite, Inhaltsseiten und die Kontaktadresse. Weitere Funktionen können größtenteils frei kombiniert werden. Pflicht sind jedoch ein Impressum und der Schutz personenbezogener Daten.
Stand 10.06.2011

Inhaltsübersicht:

  1. Standardfunktionen
  2. Impressumspflicht
  3. Datenschutz auf Webseiten

Standardfunktionen

Das Thema einer Website muss auch für Fachfremde auf den ersten Blick erkennbar sein. Der Aufbau einer Website ist so zu gestalten, dass er sich selbsterklärend erschließen lässt. Der Nutzer darf nicht über das "Was?", "Wie?" und "Wo?" nachdenken müssen. Bezeichnungen müssen so eindeutig wie möglich und Verweise als solche erkennbar sein.

Jede Webseite ist in klar definierte Bereiche aufzuteilen, um schnelle Entscheidungen des Nutzers zu ermöglichen. Visuelle Hierarchien auf jeder Seite schaffen ein Seitendesign zum Überfliegen, nicht lesen: Je wichtiger ein Bereich, desto auffälliger ist er zu gestalten. Ein visuelles Rauschen, z.B. durch zu viele Aufmerksamkeitseffekte und viel visuell Verschiedenes, ist jedoch zu vermeiden. Logisch zusammengehörende Bereiche sind auch visuell zu verknüpfen, durch Verschachtelungen können Hierarchien gebildet werden. Überschriften sind in den einzelnen Hierarchien durch die Kombination von Schriftgröße, Schriftgewicht, Farbe und Zeilenabstand zu unterscheiden.

Zu den Standardfunktionen jeder Website gehören eine Startseite, Inhaltsseiten und die Kontaktadresse. Bei einer größeren Website, ab ca. 25 Webseiten, kommen ein Inhaltsverzeichnis (engl. Sitemap), eine Suche und meist eine Seite häufig gestellter Fragen hinzu. Weitere mögliche Funktionen sind Formulare für bspw. Kontakt- und Bestellvorgänge, der Aufbau eines Forums, die Kommunikation über einen Chat oder passwortgeschützte Bereiche.

Das nachfolgende Bild zeigt verschiedene Bestandteile einer Website, die dem Nutzer zur Orientierung dienen können und damit ein barrierefreies bzw. barrierearmes Webdesign unterstützen. Diese Funktionen können größtenteils frei kombiniert werden - im Gegensatz zu der Pflicht eines Impressums bzw. dem Schutz personenbezogener Daten.

Bestandteile einer Website

Bildbeschreibung "Bestandteile einer Website": Gezeigt werden drei Bestandteile einer Website: Utilities, Sektionen und Navigationshilfen. Utilities sind der Home-Button (Startseiten-Verweis), die Site-Kennung (Logo, Slogan) und die Hilfsnavigation (Kontakt, Suche, Hilfe, Sitemap, Impressum). Sektionen setzen sich aus der primären Navigation (Hauptnavigation) und der sekundären Navigation (Unternavigation) zusammen). Navigationshilfen sind der Seitentitel (Firmenname und Seitenüberschrift), der Navigationspfad (Brotkrumenpfad mit Navigationsebenen), die Sitemap (Inhaltsverzeichnis mit Verweisen), der Index (alphabetische Stichwortlisten mit Verweisen), die Suche (Eingabefeld für site- oder seiten-interne Suche), die Hilfe (kontextbasierte Hilfeseiten) und häufig gestellten Fragen mit entsprechenden Antworten.

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Impressumspflicht

Mit der Impressumspflicht gehört seit 2002 auf jede Website eine Anbieterkennung, das sog. Impressum. Dieses enthält Name und Anschrift des Betreibers, ggf. eine namentliche Nennung geschäftsführender Gesellschafter bzw. Vertretungsberechtigter (z.B. bei Gesellschaften und Vereinen), die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Postfachangaben sind nicht zulässig. Je nach Gegebenheit muss bspw. auch die zuständige Behörde (wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung oder Aufsichtspflicht unterliegt), die Registernummer (bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister), der Titel, die genaue Berufsbezeichnung oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer aufgeführt werden. Die Angabe der zugeteilten Steuernummer - damit ist nicht die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemeint, sondern die Steuernummer vom Format xx/xxx/xxxxx - zählt übrigens nicht zu den Pflichtangaben.

Der BGH hat mit einem Urteil vom 20. Juli 2006 (Aktenzeichen I ZR 228/03) beschlossen, dass ein Impressum nicht von jeder Seite sofort erreichbar zu sein braucht. Eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit ist auch über zwei Verweise gegeben, z.B. "Kontakt - Impressum".

Anfang Oktober 2008 hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, der Gewerbetreibenden das Erstellen einer solchen Anbieterkennzeichnung erleichtern soll. Der Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung enthält Hinweise auf gesetzliche Grundlagen sowie eine Auflistung notwendiger und optionaler Angaben.

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Datenschutz auf Webseiten

Bei Gästebüchern, Newslettern und bspw. Foren werden personenbezogene, identifizierende Daten erfasst. Das Speichern personenbezogener Daten (persönliche Identifizierung z.B. durch E-Mail-Adresse, realer Name, Anschrift, Telefonnummer) unterliegt dem Datenschutz. Website-Betreiber haben daher gegenüber ihren Nutzern eine Auskunftspflicht, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert und ob und in welcher Form diese an Dritte weitergegeben werden.

Auch bspw. das Nennen der firmeneigenen Mitarbeiter auf einer Team-Webseite fällt unter den Datenschutz, da diese Angaben zu den persönlichen Verhältnissen zählen. Für eine Veröffentlichung der Namen ist daher für den jeweils betreffenden Bereich eine ausdrückliche Genehmigung der einzelnen Personen einzuholen.

Weiterführende Literatur:

Krug, Steve:
Buchdeckel Don't make me think!
Don't make me think! Web Usability - Das intuitive Web, Seite 10 ff.,
mitp-Verlag, Bonn, 1. Auflage 2002 (Mediendesign),
ISBN 3826608909
Jacobsen, Jens:
Buchdeckel Website-Konzeption
Website-Konzeption, Seite 61-62,
Addison-Wesley Verlag, München, 3. erweiterte Auflage 2005 (dpi),
ISBN 3827322499
Münz, Stefan:
Buchdeckel Professionelle Websites
Professionelle Websites. Programmierung, Design und Administration von Webseiten, Seite 994-995 sowie Seite 1000-1001,
Addison-Wesley Verlag, München, 2. überarbeitete Auflage 2006 (IX-Buchtipp),
ISBN 3827323703
Heidrich, Joerg und Bleich, Holger:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
BGH entscheidet über Platzierung des Web-Impressums,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-entscheidet-ueber-Platzierung-des-Web-Impressums-172817.html, Heise Zeitschriften Verlag,
Datei vom 17. Oktober 2006, Stand 20.02.2007
Bundesministerium der Justiz:
Symbol für 'Artikel im Web verfügbar'
Leitfaden zur Impressumspflicht,
http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html, Internetredaktion des Referats Presse und Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium der Justiz,
Datei vom 07.10.2008

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